Hallo Charda,
Charda hat geschrieben:Ich finde Punkt 4 trotz Erklärung kritisch.
Wie bei religösen Dingen ... dann legt wer Gebote, in diesem Fall Punkt 4 ganz anders aus, beruft sich auf den Punkt, und schwupps ist es hin mit der eigentlichen Gesinnung.
Mich erinnert Punkt 4 und Deine berechtigt kritische Anmerkung an moral-theologische Diskussionen im christlich verankerten Kontext, die mich früher beschäftigten. (Ist schon lange her, ich war früher engagiert katholisch, bin aber inzwischen aus der Kirche ausgetreten.)
Die Diskussion dort läßt sich verkürzt so zusammenfassen:
1.) Die "radikal-bibeltreue" Auslegung der 10 Gebote. Also jene haben unter allen Umständen zu gelten. Ausnahmen kann es nicht geben.
Denn zum einen sind es ja göttliche Gebote und somit nicht in Zweifel zu ziehen, zum anderen wer kann sich anmaßen zu bestimmen wann und welche Ausnahmen gelten sollen.
Es wird auf das Mißbrauchspotential verwiesen.
2.) Eine Bibelauslegung, die das Gebot der Nächstenliebe über alle anderen Gebote stellt.
Was zu der Folgerung führen kann, dass in besonden Ausnahmesituationen z.B. lügen, betrügen, körperliche Gewaltanwendung geradezu christliche Pflicht sein können.
Dies könnte bei folgendem moralischen Dilemma der Fall sein:
In einer politischen Gewaltherschaft (z.B. wie im dritten Reich) versteckt jemand einen Verfolgten.
Nun kommt ein von diesem Unrechtsstaat legitimierter "Rechtsvertreter", also z.B. von der Staatspolizei.
Er fragt: "Ist XY hier?"
Wer sich nun strikt an das Gebot hält nicht zu lügen, liefert den Verfolgten aus, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Nach radikal-biblischer Auslegung muß er dies tatsächlich tun!
Wer jedoch als oberste Priorität das Gebot der Nächstenliebe hat, wird genau wegen dieses Gebotes lügen und behaupten, nicht zu wissen, wo XY sich aufhält.
Wenn er die Möglichkeit hat, wird er wegen der Priorität des Gebotes der Nächstenliebe auch z.B. einen Pass für XY fälschen oder eine Fälschung besorgen, also eine betrügerische Handlung begehen.
Notfalls wird er, wenn z.B. der Staatspolizist XY entdeckt und abführen will, diesen niederschlagen, um XY die Flucht zu ermöglichen.
Die Moraltheologische Diskussion fand/findet ihren Höhepunkt in der Frage, ob sogar das Gebot "Du sollst nicht töten" im absoluten Ausnahmefall von dem Gebot der Nächstenliebe übertroffen werden kann.
Hier wird das moralische Dilemma besonders gut durch den Attentats-Versuch auf Hitler durch die Gruppe um Stauffenberg deutlich.
Im Nachkriegs-Deutschland wird diese Tötungsabsicht des Despoten von allen demokratischen politischen Parteien als moralisch berechtigt bewertet.
Von moral-theologischer Seite aus ist aber gerade die Frage, ob es sogar Ausnahmen vom "Du sollst nicht töten" geben darf, nie einheitlich beantwortet worden.
Ich persönlich finde, wie gesagt, Punkt 4 ebenfalls schwierig und kritisch zu betrachen. Könnte dies doch Mißbrauch Tür und Tor öffnen.
ANDERERSEITS möchte ich mir die Tür der "persönlichen Gewissensentscheidung" tatsächlich offenhalten.
Für einen absolut extremen Ausnahmefall, den ich hoffe, nie erleben und entscheiden zu müssen.
Doch will und kann ich für mich nicht ausschließen, dass ich das Gebot der Nächstenliebe / Gebot zur humanistischen Handlungsweise (wie auch immer es genannt werden mag) in einem solchen Extremfall über alle anderen Gebote stellen würde.
Liebe Grüße
Idira